Einspeisevergütung 2026
Aktuelle Vergütungssätze nach Anlagengröße, historische Entwicklung und Prognose. Wir erklären, wann sich Einspeisung noch lohnt und wann Eigenverbrauch die bessere Wahl ist.
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Die Einspeisevergütung wird im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt und für 20 Jahre ab Inbetriebnahme garantiert. Die Höhe richtet sich nach Anlagengröße und Einspeisungsart (Teil- oder Volleinspeisung). Ab Februar 2026 liegen die Sätze für neue Anlagen zwischen 5,50 und 12,34 Cent pro kWh.
Einspeisevergütung 2026 nach Anlagengröße
Die Vergütungssätze unterscheiden sich je nach installierter Leistung in Kilowatt-Peak (kWp). Für die meisten Einfamilienhäuser mit Anlagen bis 10 kWp gilt der höchste Satz.
| Anlagengröße | Teileinspeisung | Volleinspeisung | Hinweis |
|---|---|---|---|
| bis 10 kWp | 7,78 ct/kWh | 12,34 ct/kWh | Kleinanlagen, typisches Einfamilienhaus |
| 10 bis 40 kWp | 6,89 ct/kWh | 10,35 ct/kWh | Mittlere Anlagen, Mehrfamilienhaus |
| 40 bis 100 kWp | 5,50 ct/kWh | — | Gewerbliche Anlagen, Direktvermarktung oft sinnvoller |
| über 100 kWp | Direktvermarktung | — | Verpflichtend: Direktvermarktung (Marktprämie) |
* Sätze für Anlagen, die 2026 in Betrieb genommen werden. Halbjährliche Degression möglich. Quelle: Bundesnetzagentur / EEG 2023.
Entwicklung der Einspeisevergütung seit 2012
Die Einspeisevergütung ist seit Einführung des EEG stark gesunken — von über 18 Cent im Jahr 2012 auf heute ca. 8 Cent. Dieser Rückgang spiegelt die stark fallenden Kosten für Solaranlagen wider. Trotzdem lohnen sich PV-Anlagen heute besser als je zuvor, da der Eigenverbrauch wertvoller ist und die Anschaffungskosten deutlich gesunken sind.
| Jahr | Vergütungssatz (bis 10 kWp, Teileinspeisung) | Trend |
|---|---|---|
| 2012 | 18,36 ct/kWh | — |
| 2015 | 12,40 ct/kWh | ↓ gesunken |
| 2018 | 10,22 ct/kWh | ↓ gesunken |
| 2020 | 9,24 ct/kWh | ↓ gesunken |
| 2022 | 8,20 ct/kWh | ↓ gesunken |
| 2023 | 8,11 ct/kWh | ↓ gesunken |
| 2024 | 8,03 ct/kWh | ↓ gesunken |
| 2025 | 7,90 ct/kWh | ↓ gesunken |
| 2026 | 7,78 ct/kWh | ↓ gesunken |
Teileinspeisung vs. Volleinspeisung: Was lohnt sich mehr?
Die meisten Haushalte nutzen Teileinspeisung: Sie verbrauchen so viel Solarstrom wie möglich selbst und speisen den Überschuss ein. Volleinspeisung — bei der der gesamte Solarstrom ins Netz geht — lohnt sich heute kaum noch.
Teileinspeisung (Empfohlen)
- ✓ Eigenverbrauch zu ~35 ct/kWh (vs. 7,78 ct Einspeisung)
- ✓ Überschuss wird vergütet
- ✓ Optimale Wirtschaftlichkeit für Haushalte
- ✓ Mit Speicher: Eigenverbrauch auf 60–80 % steigern
Volleinspeisung
- ~ Höherer Einspeisesatz (12,34 ct statt 7,78 ct)
- ~ Nur sinnvoll bei sehr niedrigem Eigenverbrauch
- ✗ Kein Vorteil wenn Stromkosten hoch
- ✗ Selten wirtschaftlich für Privathaushalte
Rechenbeispiel: Bei einem Strompreis von 35 ct/kWh und einem Einspeisesatz von 7,78 ct ist jede selbst verbrauchte kWh 4,5-mal wertvoller als eine eingespeiste kWh. Eigenverbrauch hat daher klare Priorität.
Nach 20 Jahren: Was passiert mit alten PV-Anlagen?
Die ersten großen Wellen von Altanlagen (Inbetriebnahme 2000–2004) sind bereits aus der 20-jährigen EEG-Förderung herausgefallen. Für Neuanlagen von 2026 endet die Förderung 2046. Danach gibt es folgende Optionen:
Direktvermarktung
Verkauf des Stroms am Spotmarkt über einen Direktvermarkter. Typische Erlöse: 4–8 Cent/kWh, abhängig von Marktpreisen.
Eigenverbrauch maximieren
Durch Batteriespeicher, Wärmepumpe oder E-Auto-Laden möglichst viel Strom selbst nutzen — spart weiterhin Netzstromkosten.
Mieterstrommodell
Bei Mehrfamilienhäusern: Strom direkt an Mieter verkaufen (Mieterstrom nach EEG). Erfordert Abrechnungssystem.
Repowering
Modernisierung der Anlage durch neue Module oder Wechselrichter — Anlagen laufen technisch oft 25–30 Jahre.
Prognose: Einspeisevergütung bis 2030
Die Einspeisevergütung wird durch die halbjährliche Degression im EEG weiter sinken. Gleichzeitig steigen die Strompreise, was Eigenverbrauch immer attraktiver macht. Experten erwarten bis 2030:
Einspeisevergütung 2030
Strompreis 2030 (Prognose)
* Prognosen basieren auf aktuellen EEG-Degressionsregeln und BMWi-Strompreisprognosen. Individuelle Werte können abweichen.
Steuerliche Behandlung der Einspeisevergütung
Seit dem Jahressteuergesetz 2022 gilt eine umfangreiche Steuerbefreiung für PV-Anlagen. Das macht den bürokratischen Aufwand für die meisten Haushalte deutlich geringer:
Einkommensteuer: Steuerbefreiung bis 30 kWp
Einspeiseerlöse sind gemäß § 3 Nr. 72 EStG steuerfrei — rückwirkend ab 2022. Kein Gewerbe, keine Anlage EÜR erforderlich.
Umsatzsteuer: Kleinunternehmerregelung
Wer weniger als 22.000 € Umsatz aus Einspeisungen erzielt, ist automatisch Kleinunternehmer und muss keine Umsatzsteuer erheben oder abführen.
0 % Mehrwertsteuer beim Kauf
Seit Januar 2023 gilt 0 % MwSt. auf Module, Wechselrichter und Speicher — der Kauf muss nicht mehr vorsteueroptimiert werden.
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Jetzt kostenlos berechnen →Häufige Fragen zur Einspeisevergütung
Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026?▼
Seit dem 1. Februar 2026 beträgt die Einspeisevergütung für Anlagen bis 10 kWp 7,78 Cent pro kWh (Teileinspeisung) bzw. 12,34 Cent (Volleinspeisung). Für Anlagen von 10–40 kWp sinkt der Satz auf 6,89 Cent. Die Sätze werden halbjährlich um 1 % gesenkt.
Wie lange wird die Einspeisevergütung garantiert?▼
Die Einspeisevergütung wird für 20 Jahre ab Inbetriebnahme der Anlage garantiert. Wer 2026 eine PV-Anlage in Betrieb nimmt, erhält den aktuellen Vergütungssatz bis 2046 — unabhängig von späteren Änderungen im EEG.
Was passiert nach 20 Jahren Einspeisevergütung?▼
Nach Ende der 20-jährigen Vergütungspflicht können Sie Ihren Strom weiterhin einspeisen — zum Marktwert (Spotmarktpreis). Alternativ bieten sich Direktvermarktung, Eigenverbrauchserhöhung durch Batteriespeicher oder Repowering an.
Lohnt sich Einspeisung oder Eigenverbrauch mehr?▼
Eigenverbrauch lohnt sich fast immer mehr. Bei einem Strompreis von 35 ct/kWh und einem Einspeisesatz von 7,78 ct ist jede selbst verbrauchte kWh 4,5-mal wertvoller. Batteriespeicher erhöhen den Eigenverbrauch auf 60–80 %.
Wie wird die Einspeisevergütung versteuert?▼
Seit 2022 sind Einspeiseeinnahmen für PV-Anlagen bis 30 kWp vollständig steuerfrei (§ 3 Nr. 72 EStG). Kleinere Anlagen benötigen weder Gewerbeanmeldung noch Einkommensteuer-Erklärung für die Einspeiseerlöse.