Balkonkraftwerk Förderung 2026: Alle Bundesländer im Überblick
Viele Bundesländer und Gemeinden fördern Balkonkraftwerke mit 50–500 €. Hier finden Sie alle aktuellen Förderprogramme für 2026 auf einen Blick.
Förderung für Ihr Balkonkraftwerk prüfen
Erfahren Sie, welche Förderungen in Ihrer Gemeinde verfügbar sind — kostenlos und unverbindlich.
Jetzt kostenlos berechnen →Balkonkraftwerke erfreuen sich wachsender Beliebtheit — und immer mehr Bundesländer und Kommunen reagieren darauf mit eigenen Förderprogrammen. Während einige Bundesländer wie Berlin und Bayern dedizierte Programme mit bis zu 500 € Zuschuss anbieten, sind es in vielen anderen Bundesländern die Gemeinden und Stadtwerke, die mit 50–200 € unterstützen.
Bundesweit gilt seit 2023 der Mehrwertsteuersatz von 0 % auf Balkonkraftwerke — das ist die wichtigste einheitliche "Förderung" für alle Haushalte in Deutschland.
Bundesländer-Übersicht: Balkonkraftwerk Förderung 2026
Alle 16 Bundesländer im direkten Vergleich — mit aktuellem Förderstatus und direkten Hinweisen zu Anlaufstellen:
500 € Zuschuss für Balkonkraftwerke über das Berliner Solarprogramm der IBB. Antrag online möglich.
Bis zu 200 € Zuschuss über das bayerische Förderprogramm. Beratung und Antrag über die regionalen Energieagenturen.
NRW hat kein eigenes Landesprogramm. Viele Gemeinden fördern jedoch eigenständig: Köln 100 €, Düsseldorf 75 €, weitere Städte prüfen.
BW hat kein Landesförderprogramm für Balkonkraftwerke. Zahlreiche Gemeinden bieten jedoch eigene Förderprogramme mit 50–150 € an.
Hamburg hat kein separates Balkonkraftwerk-Förderprogramm. Prüfen Sie das Hamburger Klimaschutzprogramm auf aktuelle Ausschreibungen.
Sachsen hat kein eigenes Landesprogramm. Einige Gemeinden und Stadtwerke bieten kommunale Förderung an. Beim lokalen Stadtwerk anfragen.
Hessen fördert Balkonkraftwerke nicht auf Landesebene. Manche Gemeinden haben eigene Programme — beim Stadtwerk oder Gemeindeamt nachfragen.
Niedersachsen hat kein Landesprogramm für Balkonkraftwerke. Einzelne Stadtwerke bieten Förderung an — direkt beim Versorger anfragen.
Kein Landesprogramm vorhanden. Einige Stadtwerke im Norden bieten Zuschüsse für Balkonkraftwerke an — beim lokalen Versorger nachfragen.
Brandenburg hat kein spezifisches Balkonkraftwerk-Förderprogramm auf Landesebene. Einzelne Kommunen können eigene Förderung anbieten.
Kein Landesprogramm. Einzelne Verbandsgemeinden und Stadtwerke in Rheinland-Pfalz bieten ggf. Zuschüsse an.
Das Saarland hat kein eigenes Förderprogramm für Balkonkraftwerke. Saarländische Stadtwerke können kommunale Förderangebote bereitstellen.
Sachsen-Anhalt fördert Balkonkraftwerke nicht auf Landesebene. Anfragen direkt bei kommunalen Energieversorgern.
Kein Landesprogramm in Thüringen. Einige Stadtwerke bieten lokale Förderprogramme an — beim Versorger informieren.
Mecklenburg-Vorpommern hat kein eigenes Balkonkraftwerk-Förderprogramm. Kommunale Förderung ist vereinzelt möglich.
Bremen hat kein spezifisches Programm für Balkonkraftwerke. Über die Bremer Energieagentur ggf. Informationen zu kommunalen Programmen erhältlich.
* Stand: März 2026. Förderprogramme können sich ändern. Bitte direkt bei der zuständigen Stelle auf aktuelle Konditionen prüfen.
KfW-Förderung für Balkonkraftwerke
Die KfW bietet 2026 kein dediziertes Förderprogramm speziell für Balkonkraftwerke an. Der bekannte KfW-Kredit 270 (Erneuerbare Energien) richtet sich an größere PV-Anlagen mit Netzeinspeisung und Messeinrichtung.
KfW 270 — Nicht für Balkonkraftwerke
Tipp: Wenn Sie eine größere PV-Anlage (5–20 kWp) für Ihr Eigenheim planen, können Sie den KfW-Kredit 270 nutzen. Für Balkonkraftwerke allein lohnt sich der Aufwand nicht.
0 % Mehrwertsteuer auf Balkonkraftwerke
Seit dem 1. Januar 2023 gilt bundesweit der Nullsteuersatz auf die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen für den privaten Haushalt — und das schließt Balkonkraftwerke ausdrücklich ein.
Was ist enthalten?
- ✓ Solarmodule und Panels
- ✓ Mikrowechselrichter
- ✓ Montagehalterungen und Zubehör
- ✓ Kabel und Anschlussmaterial
- ✓ Lieferung und Installation
Ersparnis im Beispiel
Die 0 % MwSt. wird automatisch beim Kauf berücksichtigt — kein separater Antrag ist erforderlich. Achten Sie beim Kauf darauf, dass der Händler die korrekte Rechnung ohne MwSt. ausstellt.
Wie beantrage ich die Förderung?
Der Ablauf für eine kommunale Balkonkraftwerk-Förderung ist überall ähnlich. So gehen Sie vor:
Förderung in Ihrer Gemeinde prüfen
Suchen Sie auf der Website Ihres Stadtwerks oder Ihrer Gemeinde nach Balkonkraftwerk-Förderung. Viele Stadtwerke führen eigene Seiten dazu. Alternativ: direkt beim Stadtwerk anrufen.
Balkonkraftwerk kaufen (mit 0 % MwSt.)
Kaufen Sie das Gerät und achten Sie auf eine korrekte Rechnung ohne Mehrwertsteuer. Bewahren Sie den Kaufbeleg für den Förderantrag auf.
Im Marktstammdatenregister anmelden
Melden Sie das Balkonkraftwerk im MaStR an (kostenlos, online). Die Bestätigungsnummer benötigen Sie für den Förderantrag.
Förderantrag stellen
Stellen Sie den Förderantrag bei der zuständigen Stelle (Stadtwerk, Gemeindeamt, Landesförderstelle). Benötigte Unterlagen: Kaufbeleg, MaStR-Bestätigung, ggf. Foto der Installation.
Auszahlung abwarten
Nach Prüfung des Antrags erfolgt die Auszahlung — meist innerhalb von 4–8 Wochen per Überweisung.
Jetzt Balkonkraftwerk mit Förderung planen
Erfahren Sie, welche Geräte und Programme für Ihren Standort am besten geeignet sind.
Jetzt kostenlos berechnen →Häufige Fragen zur Balkonkraftwerk-Förderung
Welche Bundesländer fördern Balkonkraftwerke 2026?▼
Berlin bietet mit bis zu 500 € über das Solarprogramm Berlin die höchste Landesförderung. Bayern unterstützt mit bis zu 200 € über die Bürgerenergieberatung. Die meisten anderen Bundesländer haben kein Landesprogramm, viele Gemeinden fördern jedoch mit 50–200 €.
Gibt es eine KfW-Förderung für Balkonkraftwerke?▼
Nein, die KfW hat kein dediziertes Programm für Balkonkraftwerke. Der KfW-Kredit 270 gilt nur für größere stationäre PV-Anlagen mit Netzeinspeisung. Für Balkonkraftwerke sind kommunale Programme und die 0 % MwSt. die relevanten Förderwege.
Gilt 0 % Mehrwertsteuer auch für Balkonkraftwerke?▼
Ja, bundesweit seit 1. Januar 2023. Alle Komponenten eines Balkonkraftwerks (Module, Wechselrichter, Zubehör) sind für den Privathaushalt mit 0 % MwSt. besteuert. Die Ersparnis beträgt bei einem 500-€-Gerät etwa 95 €. Kein Antrag nötig.
Muss ich das Balkonkraftwerk vor dem Förderantrag anmelden?▼
Ja, die meisten Förderstellen verlangen eine MaStR-Anmeldebestätigung zusammen mit dem Kaufbeleg. Melden Sie das Gerät innerhalb eines Monats nach Installation im Marktstammdatenregister an, bevor Sie den Förderantrag stellen.
Kann ich Gemeinde- und Landesförderung kombinieren?▼
In vielen Fällen ja. Prüfen Sie die jeweiligen Förderbedingungen — manche Programme schließen andere aus, viele können jedoch kombiniert werden. Die 0 % MwSt. ist immer kombinierbar, da sie kein Zuschuss, sondern ein Steuersatz ist.